6. April 2018

Krankes Gesundheitswesen

»Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert. Seit beinah 20 Jahren wird in dieses System investiert und bislang gibt es keinen Nutzen. Bis Ende 2018 werden wir zwei Milliarden Euro dafür aufgewendet haben.« – sagt am 1. April 2018 Martin Litsch, Chef des Bundesverbandes allgemeiner Orts­kran­ken­kas­sen in Deutschland, im Interview mit dem Bonner General-Anzeiger, hier nachzulesen. – Leider kein Aprilscherz:
Die Krankenversichertenkarte nennt sich seit 1995 beschönigend »Gesundheitskarte« eGK

Zwei Milliarden Euro hinausgeworfen! Und keiner ist verantwortlich; erst recht wird keiner dafür verantwortlich gemacht.

   Das sogenannte Gesundheitswesen hat keine Anreize zu Effizienz. 

Amalgamfüllungen sehen grau oder silbern aus
Im Gegenteil: Je mehr Geld aus­ge­ge­ben wird, desto besser scheint alles zu sein, ist Gesundheit doch unser höchstes Gut. Gibt es in der freien Marktwirtschaft einen An­reiz zur Effizienz, der Fortschritt bringt, so ist im plan­wirt­schaft­li­chen deutschen Gesundheitswesen zwar jede Einzelheit vor­ge­schrie­ben – etwa, dass die Kasse nur die preis­wer­ten und lang haltenden Zahn­plom­ben aus Amalgam zahlt, einer Silber-Quecksilber-Mischung, welche die Zahnärzte aber nicht mehr anbieten, weil sie vielleicht giftig sein könnte. (Hier mehr zum Thema, allerdings recht einseitig dargestellt.) Hier soll’s einmal billig sein, klappt aber nicht – auf Kosten des Patienten. 
   Zu Effizienz gehören stets zwei Faktoren. Effizienz, Wirtschaftlichkeit bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem erreichten Erfolg und dem dafür erforderlichen Aufwand (Kosten).

   Beispiel: Das deutsche Standardrezept
Arzneimittelverordnung (deutsches Krankenkassenrezept)
Das ist ein übliches deutsches Rezept für Medikamente, die die Krankenkasse (eventuell nur teilweise) bezahlt. Dass es ein Rezept ist, erkennt der gebildete Kranke am Kürzel »Rp.«, was für recipe, lat. nimm, empfange steht. 
• Das Rezept ist nicht maschinenlesbar. In der Apotheke werden die Medizinen (Arzneien) von Hand wieder eingetippt, um festzustellen, ob die Medizin da ist oder – wie oft – erst bestellt werden muss. Außerdem muss je nach Krankenkasse geprüft werden, ob dieses oder ein gleichwertiges ausgegeben werden soll. Der Vorgang dauert eine knappe Minute. 
   Kein Paketdienst würde ein nicht maschinenlesbares Paket befördern. 
• Das Rezept muss in Papierform beim Arzt abgeholt werden und so in der Apotheke abgegeben werden. Faxen oder gar E-Mailen ist nicht erlaubt. 
Medizinen sind in USA personalisiert (Name hier unkenntlich gemacht) und mit Einnahmeregel versehen.

Zum Vergleich: In den USA wird das Rezept elektronisch an die Apotheke der Wahl des Patienten übermittelt. Schon während er sich dorthin begibt, werden die Arzneien zusammengestellt und mit dem Namen des Patienten versehen, dazu die Einnahmeregeln. Die Medizin wartet also schon, wenn man sie abholt.

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