18. Dezember 2020

Rundfunkbeitragshöhe – eine Verfassungsfrage?

Jüngst entschloss sich Sachsen-Anhalt, nicht über die Erhöhung des »Rundfunkbeitrags« abzustimmen, als einziges Bundesland. »Die CDU betonte trotz zahlreicher Krisentreffen mit den Bündnispartnern ununterbrochen, dass sie auf keinen Fall einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 zustimmen werde. SPD und Grüne wollten das Vorhaben aller Länder hingegen mittragen«, berichtet das Handelsblatt. Offensichtlich wollte eine Mehrheit im Landtag keine Erhöhung, denn auch die AfD ist dagegen. Das hätte sich erst bei bei einer Abstimmung gezeigt. Es durfte aber nicht abgestimmt werden, weil es sich für die CDU nicht ziemt, selbst in einer so unpolitischen Frage wie den Rundfunkbeiträgen öffentlich gleicher Meinung zu sein wie die AfD.

Wenn gar nichts richtig sein darf, was die AfD meint, dann gute Nacht, deutsche Demokratie! 

Mehr noch: »Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich«, sagte dazu der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. Ja, wieso, und wieso »leider«, entscheiden denn nicht die deutschen Parlamente über Gebührenerhöhungen? Oder müssen sie durchwinken, wenn da die ARD mit Tatütata und Blaulicht daherkommt?
   Also ich meine:
1. Wenn die AfD schon im Landtag sitzt, dann darf sie auch Stimmen abgeben, egal wie andere Parteien stimmen. In diesem Fall hätte nichts gegen eine Abstimmung gesprochen. Schon gar nicht Berlin. So bekommt die AfD faktisch eine Vetomöglichkeit.
2. Entweder eine Kommission entscheidet über die Höhe des Rundfunkbeitrags oder die Parlamente. Und wenn’s die Landesparlamente sind, dann sollten sie nicht gleich abstimmen müssen, einstimmig gleichartig; dann ist es Aufgabe des Gesamtstaates, das zu entscheiden. Oder? Als Befehlsempfänger und bloße Ja-Sager sind mir die Parlamente zu teuer. »Synchrondemokratie«, um nicht böse zu sagen: »gleichgeschaltet«!

Rock am Ring 2018,
Quelle https://www.einzimmervollerbilder.com/2018/06/festival-recap-war-rock-ring-2018/
Wo überall der öffentlich-rechtliche Rundfunk dabei ist, etwa ein »Südwestfunk« aus Stuttgart am Nürburgring im Rheinland! Und täglich gibt’s nicht nur Nachrichten auf mindestens zwei Sendern, sondern volksbildende Krimis aus aller Welt und so weiter – aber über das Programm will ich gar nicht nachdenken … Lesen Sie das in der NZZ, Link unten.

»Die Rundfunkgebühren tragen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei, denen gemäß Rundfunkstaatsvertrag ein Grundversorgungsauftrag zugewiesen ist«, steht hier: https://de.statista.com/themen/1242/rundfunkgebuehren/ . Ausführlicher und blumiger bringt das die Wikipedia, bitte wenn nötig selbst lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung#Rundfunk

Eric Guyer von der NZZ (bekommt keine Zwangsbeiträge) zum Thema: https://www.nzz.ch/meinung/oeffentlichrechtlicher-rundfunk-zu-teuer-und-unausgewogen-ld.1590121 : »Nichts spricht dafür, dass Deutschland sich den teuersten öffentlichrechtlichen Rundfunk der Welt gönnt.«

Zum Schluss noch die Frage: Warum die ganzen Umtriebe mit dem »Beitrag« (klingt mir wie ein freiwilliges Almosen) oder früher der »Gebühr« (klingt nach Parkgebühr), warum nicht einfach steuerfinanziert? Dann könnte man sich die Pro-Forma-Abstimmungen sparen.

Permalink hierher http://j.mp/fj2KAyev8
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https://blogabissl.blogspot.com/2020/12/rundfunkbeitragshohe-eine.html

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