Jetzt ging’s unlängst in der Plenarsitzung aller Elternpflegschaftsmitlieder (»Schulpfegschaftssitzung«) »meines« Gymnasiums um das Thema Handy in der Schule. Die Regelung sieht vor, dass während des Unterrichts alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sein müssen, wie bis dato im Flugzeug bei Start und Landung. Bei Schularbeiten und Prüfungen sind sie dem Lehrer abzugeben – oder später von den Eltern im Schulsekretariat abzuholen, extra peinlich.
Zwischendurch muss man wissen, dass eine »Elternpflegschaft« nichts mit der Pflege der Eltern zu tun hat. Das sind in der Schule die Elternvertreter, also engagierte Eltern. Die haben vielleicht viel zu sagen, aber gar nichts zu entscheiden. Dennoch: Plädoyers werden gerne gehalten. Diesmal sollte uns die Handyregelung nahegebracht werden. Sie war hinter den Kulissen aus- und umgearbeitet worden. Nun sollte das elternvertreterliche Placet folgen.
Doch dann hielt eine junge Mutter ihren Ipad hoch: Ob denn die Nutzung von elektronischen Notizbüchern verboten sei? – Ja, natürlich, hieß es. Später hab’ ich dann noch gefragt, ob man von der Tafel was abfotografieren darf oder eine Folie: Gewiss doch nicht! Schon, weil da nicht jeder kommen könnte. Elektronik ist teuer, das kann sich nicht jeder leisten, und dann wären die Chancen nicht gleich. (Wobei für die allgemein begrüßte Skiwoche unserer Klasse, ich meine, 380 Euro als Sonderausgabe der Eltern vorgesehen sind.)
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