Typendruck-Schnelltelegraph von Siemens & Halske, ca. 1905, sandte vom Lochstreifen 2000 Zeichen in der Minute. »Bildquelle: gemeinfrei, Schutzfrist abgelaufen« |
Die veröffentlichte Statistik des Bundesjustizamtes zur präventiv-polizeilichen Telekommunikationsüberwachung berichtet über die Überwachungen der Festnetztelekommunikation, 2012: 3.960 Fälle (2011: 3.621), der Mobilfunktelekommunikation 20.034 (17.586) und der Internettelekommunikation 4.488 (1.345), legalisiert von § 100a der Strafprozessordnung. Sie erfolgt typischerweise über »Leistungsmerkmale«, die öffentliche Vermittlungsstellen kostenlos darbieten müssen: »automatische, standardisierte IT-Verfahren« (Wikipedia). Schon zu Beginn der Mobilfunkhausse wurden diese Zugänge erdacht und mussten eingebaut werden, weil ja nicht mehr das Fräulein vom Amt die Verbindungen stöpselt. Notfalls – etwa zum Abhören von Skype vor der Verschlüsselung – wird zwecks »Quellentelekommunikationsüberwachung« versucht, Software im PC zu nutzen.
Im Übrigen werden Verbindungsdaten – also wer wann mit wem wo gesprochen hat – als »Vorratsdaten« gespeichert. Wie lange, weiß ich nicht, klare Antworten hab’ ich nicht gefunden, höchstens Meinungen, dass es zu lange ist. In jedem Fall sind da Frau Merkels Daten mit dabei.
Soweit die veröffentlichten Fakten. Die ausschmückende Phantasie überlassen wir den Medien und empfehlen als Einführungslektüre von Peter Panter »Ein Ferngespräch« aus der Vossischen Zeitung vom 5. Juni 1927. (Ich habe am 14. Juni 1994 über »Fangen« berichtet.)
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