—————————————————————
Link hierher: https://blogabissl.blogspot.com/2022/10/jetzt-der-dreifachwumms.html
Hier ist er, der häufigste Fehler im Deutschen: der Bindestrich, wenn er fehlt. Im Gegensatz zum Englischen muss man zusammengehörige Wörter entweder zusammenschreiben, z.B. Hauptbahnhof oder Haustürschlüssel, oder darf (und muss) »durchkoppen« zum Haustür-Schlüssel, oder Apple-Computer, oder Gänswein-Straße. Ab drei Wörtern in einem Wort darf man mit Bindestrich koppeln, etwa Festplatten-Anschluss. Aber das ist nicht so genau. Hauptsache: Der Leser erkennt sofort den Zusammenhang. Ein Vorteil gegenüber dem Englischen.
Der schlimmste Fehler – meiner Ansicht nach – ist ein das anstelle eines dass. Dass das schlimm ist, das merkt der Leser, wenn er den jeweils nachfolgenden Satz auf Anhieb verstehen will. Oder wenn er oder sie laut vorliest. Das hat ein langes a, dass ein kurzes, wie eine Mass Bier, sprich Moss, aber nur in Bayern, siehe https://www.herbstfest-rosenheim.de/mittendrin/aktuell/ovb-serie-wiesn-mass-oder-mass-herbstfest-900961.html
Konsonantenverdopplung sagt einem in vielen Sprachen, dass der vorlaufende Vokal kurz zu sprechen ist, etwa in ragazzo, langes a vorn und vor den zz kurzes a.
Siehe auch https://blogabissl.blogspot.com/2022/06/das-oder-dass.html
Permalink hierher https://blogabissl.blogspot.com/2022/10/rechtschreibfehler-der-haufigste-der.html
Das ist ein Korb mit Äpfeln. Sie sind so groß, wie es die Natur auf unseren alten Apfelbäumen am Siebenfahrerhof gibt, und heuer ungeahnt saftig und süß. Alles Bio, aber nicht standard, nicht einklassifiziert. Das können’s hier lesen, sogar in amtlich unerlaubtem Gender*deutsch, aber … egal. Die Äpfel dürfen nicht nach Russland. Überhaupt nicht. Keine Äpfel.
Die Geschichte beginnt 2014. Hier steht sie im einzelnen: »Mit Putins Apfel-Embargo begannen unsere Probleme.« Frank Döscher gibt da einen Apfelbauer-Erlebnisbericht. Natürlich nimmt Döscher an, dass Putin keine Äpfel mehr essen wollte.
War das so? Oder hat die EU angefangen? Ich versuche, das herauszubekommen; Brüssel hat versprochen zu antworten. Die Schweiz ist da schon neutraler: «Polens Obstbauern droht eine Wiederholung der ersten Sanktionen gegen Russland in den Jahren 2014 und 2015. Damals war den Apfelerzeugern mit dem EU-Embargo gegen Moskau auf einen Schlag der wichtigste Abnehmer im Ausland weggebrochen.» Beim Schweizerbauern steht was von einem EU-Embargo …Also was?
Hier eine Meldung vom Deutschlandfunk vom 19. August 2014, wo klar gesagt wird: »Riesenäpfel vom Bodensee finden in diesem Sommer [schon 2014!] keinen Markt, denn sie sind vom Export-Stopp nach Russland betroffen. In Deutschland will sie niemand«. Pech auch, für Schwaben wie für russische Mütterlein. Alles über die Apfelgrößen gibt es hier in Kapitel römisch III, Seite 19. (Zur »Süße« eines Apfels gibt es das Maß Grad »Brix«, °Brix, siehe Wikipedia und z.B. hier und vielleicht hier.) Jedenfalls hat dieses Embargo den Krieg noch nicht beendet und nur Ärger gebracht, allen Seiten. Planwirtschaft ist halt nicht so einfach.
–– Wird fortgesetzt, wenn ich mehr weiß. Am 10.10. um 18.25 wurde mir aus Brüssel eine Antwort »innerhalb von drei Arbeitstagen« angekündigt … Sie kam am 25. 10. – nicht alle Tage sind ja Arbeitstage – und enthielt einen Wust von Textbausteinen (siehe unten 1), kein Wort aber über Äpfel. Mit Mühe konnte ich einen Verweis auf deutsche Behörden entdecken: »Daher möchten wir Sie bitten, sich zur Klärung Ihrer eigenen Situation und der
Umsetzung von Sanktionen an Ihre zuständige nationale Behörde zu wenden. Die
Kontaktdaten finden Sie in den einschlägigen Ratsverordnungen (siehe z. B.
Anhang I hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1575552869916&uri=CELEX%3A02014R0833-20190709).
Wir haben auch eine umfassende Liste der zuständigen nationalen Behörden auf
unserer Website veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/national-competent-authorities-sanctions-implementation_en.pdf « – Ich komme da bis zu einem »Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)« in Eschborn mit der »Website: www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos« – und die kommt nicht, Zeitüberschreiung. Warum soll ich eine deutsche Behörde fragen, wenn die EU eine Sanktion erfunden hat?
Direktlink hierher:
https://blogabissl.blogspot.com/2022/10/die-apfel-strafmanahme-der-eu.html
1) Volle Antwort aus Brüssel:
Sehr geehrter Herr Jörn,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Europe
Direct Kontaktzentrum.
Die von der EU beschlossenen restriktiven
Maßnahmenpakete sind weitreichend und decken mehrere Sektoren ab. Diese
Sanktionen sind eine verhältnismäßige und wirksame Reaktion, die mit unseren
internationalen Partnern abgestimmt ist. Die Sanktionen sind skalierbar, und wir
denken weiterhin über zusätzliche Maßnahmen nach, um auf die Situation vor Ort
zu reagieren und auch auf mögliche Umgehungsversuche zu
reagieren.
https://eu-solidarity-ukraine.ec.europa.eu/eu-sanctions-against-russia-following-invasion-ukraine_de
https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_de#sanctions
Bitte
beachten Sie auch die spezielle EUR-Lex-Seite mit den EU-Maßnahmen zur
Solidarität mit der Ukraine: https://eur-lex.europa.eu/content/news/eu-measures-solidarity-ukraine.html?locale=de
Darüber
hinaus finden Sie auf der EU-Sanktionskarte einen aktuellen Überblick über die
geltenden restriktiven Maßnahmen der EU, auch gegen Russland. Die Karte kann
nach den betroffenen Ländern und Einrichtungen, der Art der restriktiven
Maßnahmen und den Rechtsakten, auf die sie sich beziehen, gefiltert werden. Sie
wird ständig auf der Grundlage der im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Änderungen der Sanktionsregelungen überprüft. Karte der
Sanktionen: https://www.sanctionsmap.eu/#/main
Bitte
beachten Sie, dass die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der EU-Sanktionen
verantwortlich sind. Die Europäische Kommission ist nicht befugt, einzelne Fälle
der Anwendung von Sanktionen zu beurteilen. Daher möchten wir Sie bitten, sich
zur Klärung Ihrer eigenen Situation und der Umsetzung von Sanktionen an Ihre
zuständige nationale Behörde zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in den
einschlägigen Ratsverordnungen (siehe z. B. Anhang I hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1575552869916&uri=CELEX%3A02014R0833-20190709).
Wir haben auch eine umfassende Liste der zuständigen nationalen Behörden auf
unserer Website veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/national-competent-authorities-sanctions-implementation_en.pdf
Wir
hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie uns
erneut, wenn Sie weitere Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder
Institutionen haben.
Es geht um die Embargomaßnahmen gegen Russland bei Äpfeln. Ich möchte wissen,
wer damit angefangen hat: Russland oder die EU? Meines Wissens gab es schon
2014 oder früher Sperren. Gibt es EU-Gesetzblätter, die die Apfelsperre(n)
ankündigen oder aufzeigen? Mit freundlichen Grüßen
| ||||
Ende der Mail aus Brüssel