29. Juli 2025

Dummer Datenschutz

Dies ist ein empörter Post. Weil ich zum x-ten Mal Blödsinn, ja sogar eine dicke Lüge unterschreiben soll: »Ich habe die Patienteninformation zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO zur Kenntnis genommen.« Das soll ich unterschreiben, bevor mich Tante oder Onkel Doktor überhaupt anschaut. Wenn ich mir beim Metzger Wurst kaufe, braucht’s das nicht, selbst wenn ich mit Karte zahle. 
   Wo kommen wir da hin? Wo sind wir da schon? Entweder etwas ist gesetzlich erlaubt, dann braucht man keine »Verordnung« gegenzuzeichnen, oder nicht, dann eben nicht, dann sollte man’s sein lassen. Für mich ist das reine Wichtigtuerei! Dass ich den Text bloß »zur Kenntnis nehmen« soll, nicht auch lesen muss, ist ja noch gnädig. Denn das ganze Dokument besteht aus über 50.000 Wörten, in kleiner Schrift und voller Breite knapp 130 Seiten. Überzeugen Sie sich selbst. Hier:
   Die Wikipedia weiß das:
»Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO, englisch General Data Protection Regulation, GDPR) bezeichnet die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
   Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

Und hier steht nun diese Verordnung, original und in voller Blüte:
  https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu?locale=de  

Schluss. So lautet der letzte »Artikel« des Gesetzes: »

Artikel 99

Inkrafttreten und Anwendung

(1)   Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2)   Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. SCHULZ

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J.A. HENNIS-PLASSCHAERT «

– Mich stört da nur das »Geschehen zu Brüssel«, das m. E. »Gegeben zu Brüssel« heißen sollte. Wenn man schon altmodisch pathetisch ist, dann bitte richtig …

Und das soll ich alles schwuppdiwupp »zur Kenntnis nehmen«? Ein Ding der Unmöglichkeit. Eine Aufforderung zur Lüge, so sehe ich das. Einfach Quatsch. Ich bezweifle sogar, dass das rechtlich bindend sein kann. Was meinen Sie?

Direkter Link hierher:
   https://blogabissl.blogspot.com/2025/07/dummer-datenschutz.html

 
Besucherzaehler